Ergänzungsprüfung VERAH/NäPA

Übersicht der Prüfungstermine für 2024:

  • Prüfung am 17.05.2024
    Anmeldung für die zwei Prüfungszeiten 10:00 Uhr / 12:00 Uhr unter Kursbuchung möglich

  • Prüfung am 19.07.2024 - Anmeldung ab KW 24 möglich
  • Prüfung am 18.10.2024 - Anmeldung ab KW 37 möglich
  • Prüfung am 17.01.2025 - Anmeldung ab KW 50 möglich

Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung:

1. Ihr Tätigkeitsort muss sich in Bayern befinden.

2. Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (dies erhalten Sie bei der Buchung im Kursbuchungsportal)

Beachten Sie bitte, dass die 20 bzw. 40 notwendigen Hausbesuche von Ihrem Arbeitgeber auf dem Anmeldeformular mit bestätigt werden.

3. Kopie des Erwerbs der Qualifikation als Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis - VERAH - des Instituts für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF)

4. Unter 5 Jahre Berufserfahrung

Kopie der Nachweise der VERAH plus Module:

  • Pallia­tive Care – häus­­li­che Ster­­be­­be­glei­tung
  • Schmerz­­ma­na­­ge­­ment in der Haus­a­rz­t­pra­­xis
  • Demenz
  • Ulcus Cruris
  • Arznei­­mit­tel­­ver­­­sor­­gung
  • Burnout
  • Betreu­ung eines Pati­en­ten mit Herz­in­­suf­­fi­­zi­enz

5. Über 5 Jahre Berufserfahrung

Kopie der Nachweise der VERAH plus Module:

  • ​Pallia­tive Care – häus­­li­che Ster­­be­­be­glei­tung
  • Schmerz­­ma­na­­ge­­ment in der Haus­a­rz­t­pra­­xis
  • Demenz
  • Ulcus Cruris

Bitte schicken Sie das unterschriebene Anmeldeformular inkl. aller Nachweise als PDF-Datei oder per Post (Nachweise in Kopie sind ausreichend) an folgende Adresse:

Walner-Schulen
Fortbildungszentrum der Bayerischen Landesärztekammer
Grillparzerstr. 8
81675 München

E-Mail: mfa-fortbildung@blaek.de

Erst nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen haben Sie sich erfolgreich für den Prüfungstermin angemeldet.

Sie erhalten rechtzeitig vor dem Prüfungstermin eine Einladung mit weiteren Informationen.

Wichtiger Hinweis!
Zuständig für die Genehmigung zur Ausführung von angeordneten Hilfeleistungen durch die Nichtärztliche Praxisassistenz sowie die Abrechnung dieser delegierten Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (§ 6 der Delegations-Vereinbarung; Stand: vom 17. März 2009). In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass nach § 6 S. 2 a) der Delegations-Vereinbarung (Stand: vom 17. März 2009) der Arzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nachweisen muss, dass seine Nichtärztliche Praxisassistenz u. a. einen qualifizierten Berufsabschluss als Medizinische/r Fachangestellte/r oder nach dem Krankenpflegegesetz hat.

Aktuelle Fassung: Delegationsvereinbarung der KVB

Aktuelle Termine finden Sie in unserer Kursbuchung.

Curriculum NäPA

Memorandum of Understanding