Ergänzungsprüfung VERAH/NäPA
Übersicht der Prüfungstermine für 2024:
- Prüfung am 17.01.2025 - Anmeldung in KW 50 möglich
- Prüfung am 11.04.2025 – Anmeldung in KW 9 möglich
- Prüfung am 18.07.2025 – Anmeldung in KW 23 möglich
- Prüfung am 24.10.2025 – Anmeldung in KW 38 möglich
- Prüfung am 16.01.2026 – Anmeldung in KW 50 möglich
Voraussetzungen zur Prüfungsanmeldung:
1. Ihr Tätigkeitsort muss sich in Bayern befinden.
2. Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (dies erhalten Sie bei der Buchung im Kursbuchungsportal)
Beachten Sie bitte, dass die 20 bzw. 40 notwendigen Hausbesuche von Ihrem Arbeitgeber auf dem Anmeldeformular mit bestätigt werden.
3. Kopie des Erwerbs der Qualifikation als Versorgungsassistent/in in der Hausarztpraxis - VERAH - des Instituts für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF)
4. Unter 5 Jahre Berufserfahrung
Kopie der Nachweise der VERAH plus Module:
- Palliative Care – häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris
- Arzneimittelversorgung
- Burnout
- Betreuung eines Patienten mit Herzinsuffizienz
5. Über 5 Jahre Berufserfahrung
Kopie der Nachweise der VERAH plus Module:
- Palliative Care – häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris
Bitte schicken Sie das unterschriebene Anmeldeformular inkl. aller Nachweise als PDF-Datei oder per Post (Nachweise in Kopie sind ausreichend) an folgende Adresse:
Walner-Schulen
Fortbildungszentrum der Bayerischen Landesärztekammer
Grillparzerstr. 8
81675 München
E-Mail: mfa-fortbildung@blaek.de
Erst nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen haben Sie sich erfolgreich für den Prüfungstermin angemeldet.
Wichtiger Hinweis!
Zuständig für die Genehmigung zur Ausführung von angeordneten Hilfeleistungen durch die Nichtärztliche Praxisassistenz sowie die Abrechnung dieser delegierten Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (§ 6 der Delegations-Vereinbarung; Stand: vom 17. März 2009). In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass nach § 6 S. 2 a) der Delegations-Vereinbarung (Stand: vom 17. März 2009) der Arzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns nachweisen muss, dass seine Nichtärztliche Praxisassistenz u. a. einen qualifizierten Berufsabschluss als Medizinische/r Fachangestellte/r oder nach dem Krankenpflegegesetz hat.
Aktuelle Fassung: Delegationsvereinbarung der KVB
Aktuelle Termine finden Sie in unserer Kursbuchung.